Die Eltern haben die Möglichkeit, die Betreuungsdauer variabel zu wählen bzw. so zu buchen, wie es für das Kind benötigt wird.
Allerdings muss die Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr berücksichtigt werden (keine Bring- bzw. Abholzeit während der Kernzeit), sowie eine Mindesbuchungszeit von 4 Stunden pro Tag.
Das monatliche Besuchsgeld, inkl. Spielgeld, setzt sich wie folgt zusammen: